Entwässerungsgesuch für Ihr Bauvorhaben
Bei Neubauten, Erweiterungen und bestimmten Nutzungsänderungen kann zusätzlich zum Bauantrag eine Entwässerungsgenehmigung der zuständigen Stadt oder Gemeinde erforderlich sein. Welche Unterlagen einzureichen sind und ob die Prüfung parallel zum Baugenehmigungsverfahren erfolgt, richtet sich nach den örtlichen Vorgaben und der jeweiligen Entwässerungssatzung.
Wir erstellen die erforderlichen Berechnungen und Planunterlagen und stimmen die Entwässerung von Anfang an mit dem Gebäude, den Außenanlagen sowie den Vorgaben der zuständigen Stadt oder Gemeinde ab. Unvollständige oder nicht prüffähige Unterlagen können die Genehmigung und damit den weiteren Projektablauf verzögern.
Eine sichere Planung für Schmutz- und Regenwasser
In dem Entwässerungsgesuch wird dargestellt, wie das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- und Regenwasser gesammelt, zurückgehalten und abgeleitet werden soll. Dazu gehören auch die Anschlüsse an den öffentlichen Kanal, die Leitungsführung auf dem Grundstück sowie mögliche Maßnahmen zum Schutz vor Rückstau.
Grundlage unserer Planung sind insbesondere die DIN 1986-100, die DIN EN 12056, die DIN EN 752 und die jeweils geltenden örtlichen Vorgaben. Wir übernehmen für Sie unter anderem:
- die Planung der Schmutz- und Regenwasserentwässerung,
- die hydraulische Berechnung und Auslegung der Grundleitungen,
- die Festlegung von Rohrdurchmessern, Gefälle und Leitungsführung,
- die Planung von Kontrollschächten, Hebeanlagen und Rückstauschutz,
- die Berechnung von Regenwasserrückhaltung und Drosselung sowie
- die Erstellung der erforderlichen Pläne, Berechnungen und Nachweise.
Je nach Grundstück und Bauvorhaben planen wir die Entwässerung im Misch- oder Trennsystem. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Anforderungen des Neubaus als auch vorhandene Leitungen und Anschlüsse.
Regenwasser zurückhalten und sinnvoll nutzen
Oft darf Regenwasser nur mit einer begrenzten Einleitmenge in den öffentlichen Kanal abgegeben werden. In diesen Fällen ermitteln wir die anfallenden Regenwassermengen, berechnen das erforderliche Rückhaltevolumen und bemessen die notwendige Drosseleinrichtung.
Je nach Grundstück und Bauvorhaben kann das Regenwasser beispielsweise in einem Stauraumkanal, einer Retentionsrigole oder einer anderen geeigneten Speicheranlage zurückgehalten werden. Anschließend wird es kontrolliert mit der zulässigen Einleitmenge über eine Drosseleinrichtung in den öffentlichen Kanal abgegeben. Ergänzend prüfen wir, ob eine Nutzung des Regenwassers, beispielsweise für die Gartenbewässerung oder als Betriebswasser, technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wenn die Bodenverhältnisse und die örtlichen Vorgaben es zulassen, kann das Regenwasser alternativ vollständig oder teilweise auf dem Grundstück versickert werden. Hierfür kommen unter anderem begrünte Versickerungsmulden oder Mulden-Rigolen-Systeme infrage. Diese lassen sich in die Außenanlagen integrieren und unterstützen einen nachhaltigen Umgang mit dem anfallenden Regenwasser.
Zwingende Grundlage für die Planung einer Versickerungsanlage ist ein Bodengutachten, in dem die Versickerungsfähigkeit des Bodens untersucht und bewertet wird. Darüber hinaus berücksichtigen wir die verfügbaren Flächen, die Geländehöhen, die Grundwasserverhältnisse sowie die örtlichen und wasserrechtlichen Anforderungen. Die Planung und Bemessung erfolgen nach DWA-A 138-1.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine technisch sichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für das jeweilige Bauvorhaben und erstellen die erforderlichen Pläne, Berechnungen und Nachweise für die Abstimmung mit der zuständigen Stelle.
Fettabscheider und besondere Abwässer
Für Großküchen, gastronomische Betriebe, Kantinen und lebensmittelverarbeitende Nutzungen planen und bemessen wir die erforderlichen Fettabscheideranlagen. Dabei berücksichtigen wir neben der Größe des Abscheiders auch die Leitungsführung, den Aufstellort, die Be- und Entlüftung sowie die Zugänglichkeit für Wartung und Entsorgung.
Abhängig von der jeweiligen Nutzung prüfen wir außerdem, ob weitere Anlagen zur Vorbehandlung des Abwassers erforderlich sind.
Sanierung bestehender Grundleitungen
Auch für bestehende Gebäude sind wir Ihre Ansprechpartner. Wenn Grundleitungen beschädigt, undicht oder nicht mehr ausreichend dimensioniert sind, entwickeln wir ein wirtschaftliches Sanierungskonzept.
Dazu werten wir vorhandene Pläne und Kamerabefahrungen aus und prüfen, welche Leitungen erhalten, saniert, stillgelegt oder neu verlegt werden sollten. Auch die Erweiterung oder Neuordnung bestehender Entwässerungssysteme übernehmen wir für Sie.
Dabei achten wir darauf, dass die neue Planung mit dem Bestand, der Gebäudenutzung und den vorhandenen Anschlusshöhen kompatibel ist.
Entwässerungsplanung von TG-Plan
Durch die Verbindung von Architektur, Haustechnik und Entwässerungsplanung erkennen wir wichtige Schnittstellen frühzeitig. So entstehen vollständige und nachvollziehbare Unterlagen für das Genehmigungsverfahren sowie eine Planung, die technisch sicher und wirtschaftlich umsetzbar ist.
Nutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular und senden Sie und Ihre Projektdaten. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Vielen Dank.
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