Überflutungsnachweis – Schutz bei Starkregen
In den vergangenen Jahren haben Starkregenereignisse deutlich an Bedeutung gewonnen. Innerhalb kurzer Zeit können große Niederschlagsmengen entstehen, die von der öffentlichen Kanalisation nicht vollständig aufgenommen werden können. Gleichzeitig führen zunehmende Bebauung und Versiegelung dazu, dass immer weniger Regenwasser auf natürliche Weise im Boden versickert.
Die Folgen können erhebliche Schäden an Gebäuden, technischen Anlagen, Außenflächen und Sachwerten sein. Grundsätzlich kann jedes Grundstück von Starkregen betroffen sein, unabhängig davon, ob es sich um ein privates Wohnhaus, ein öffentliches Gebäude oder einen Gewerbe- und Industriebetrieb handelt.
Grundstückseigentümer und Betreiber sind daher verantwortlich, geeignete Vorkehrungen zu treffen. Das anfallende Regenwasser muss so zurückgehalten oder abgeleitet werden, dass das eigene Gebäude geschützt wird und keine Beeinträchtigungen für Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen entstehen.
Warum gibt es den Überflutungsnachweis?
Mithilfe des Überflutungsnachweises wird rechnerisch ermittelt, welche Wassermenge bei einem außergewöhnlichen Regenereignis auf dem Grundstück anfällt und nicht unmittelbar abgeleitet werden kann.
Auf dieser Grundlage wird das erforderliche Rückhaltevolumen festgelegt und ein Standort für die vorübergehende und schadlose Aufnahme des Regenwassers auf dem Grundstück bestimmt. So können mögliche Risiken frühzeitig erkannt und bereits während der Planung geeignete Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Der Überflutungsnachweis ist somit nicht nur eine formale Berechnung, sondern eine wichtige Grundlage für eine sichere Grundstücks- und Gebäudeplanung.
Wann ist ein Überflutungsnachweis erforderlich?
Für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m² ist nach DIN 1986-100 grundsätzlich ein Überflutungsnachweis zu führen. Dabei wird in der Regel mindestens ein 30-jährliches Regenereignis betrachtet. Abhängig von der Grundstückssituation und dem erforderlichen Schutzniveau kann auch ein selteneres und intensiveres Regenereignis maßgebend sein.
Bei einer abflusswirksamen Fläche von bis zu 800 m² kann unter bestimmten Voraussetzungen auf den Nachweis verzichtet werden. Die zuständige Stadt, Gemeinde oder der örtliche Entwässerungsbetrieb kann ihn jedoch aufgrund örtlicher Vorgaben, einer Begrenzung der zulässigen Einleitmenge oder besonderer Rahmenbedingungen ebenfalls verlangen.
Der Überflutungsnachweis ist ein eigenständiger technischer Nachweis. Sofern er erforderlich ist, gehört er zu den Entwässerungsunterlagen und wird abhängig vom örtlichen Verfahren im Zuge des Entwässerungsgesuchs oder des Baugenehmigungsverfahrens vorgelegt.
Überflutungsnachweis von TG-Plan
Zunächst ermitteln wir die abflusswirksamen Flächen und berechnen dann das erforderliche Rückhaltevolumen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein auf das Grundstück abgestimmtes Konzept für die schadlose Rückhaltung des anfallenden Regenwassers.
Dabei stimmen wir die erforderlichen Rückhalteräume mit der Gebäudeplanung, den Außenanlagen und der Grundstücksentwässerung ab. So erhalten Sie einen nachvollziehbaren Überflutungsnachweis sowie eine umsetzbare Lösung.
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