Überprüfung von Gasheizungen

Überprüfung von Gasheizungen

Im Jahr 2023 steht in vielen Wohngebäuden mit Gasheizungen eine Heizungsprüfung an. Für Häuser ab zehn Wohneinheiten muss die Überprüfung der Gasheizung bis zum 30. September 2023 erfolgen. Das verlangt eine Verordnung der Bundesregierung vom 1. Oktober 2022.

Angesichts der stark gestiegenen Gaspreise und Unsicherheiten bei der Versorgung wollen immer mehr Haushalte weg von ihrer alten Gasheizung. Doch bis zu einem Tausch vergehen oft mehrere Monate, oftmals auch ein ganzes Jahr. Bestehende Gasheizungen sollten bis dahin möglichst effizient laufen. Das fordert nun auch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Sie verpflichtet Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zu einer Überprüfung ihrer Anlage, ganz in ihrem eigenen Interesse: Je schneller die Heizungsprüfung stattfindet, umso frühzeitiger sparen sie Kosten.

Zeigt die Untersuchung durch Fachleute Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist vorgeschrieben, sofern er noch nicht durchgeführt wurde. Für Wohngebäude unter zehn Wohneinheiten gilt der 15. September 2024 als Stichtag. Bei weniger als sechs Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend.

 

Heizungsprüfung auf anstehende Termine legen

Fachleute aus dem Heizungsbau, dem Schornsteinfegerhandwerk oder Energieberaterinnen und -berater können die Heizungsprüfung vornehmen. Es bietet sich an, einen ohnehin anstehenden Termin, etwa mit dem Schornsteinfeger, eine Wartung oder einen ausführliche Heizungscheck mit der Heizungsprüfung zu verbinden. Der Aufwand liegt dann in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Die empfohlenen Optimierungsmaßnahmen sind häufig aufwändiger und teurer. Sie können die Betriebskosten jedoch um bis zu 15 Prozent senken und sind oftmals schnell wieder eingespielt.

 

Was an der Heizung optimiert werden kann

Bei der Heizungsprüfung muss der hydraulische Abgleich nachgewiesen oder durchgeführt werden, die Einstellungen der Regelung optimiert und geprüft, ob der Einsatz einer neuen Hocheffizienzpumpe und Dämmmaßnahmen an Armaturen und Rohren durchgeführt werden sollten.

 

Hydraulischer Abgleich

Verpflichtend ist der hydraulische Abgleich zwar nur für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten. Er lohnt sich aber auch für kleine Häuser und andere Brennstoffe. Meist kann nach dem hydraulischen Abgleich die Vorlauftemperatur reduziert werden. Das spart Kosten, weil der Heizkessel effizienter arbeiten kann. Der Abgleich sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper die individuell erforderliche Menge Heizungswasser ankommt und auch entfernt liegende Heizkörper ausreichend warm werden.

 

Heizungspumpe richtig einstellen und Rohre dämmen

Auch beim Betrieb der Heizungspumpe gibt es oftmals Optimierungspotenzial. Ist noch keine Hocheffizienzpumpe vorhanden und läuft die alte Pumpe womöglich auf konstant hoher Stufe, verursacht das Zusatzkosten beim Heizenergieverbrauch und beim Strom. Bei alten Heizungspumpen lagen die Stromkosten in der Vergangenheit bei bis zu 160 Euro im Jahr. Durch die gestiegenen Strompreise wird es künftig deutlich mehr und ein Tausch der Pumpe lohnt sich noch schneller. Fachleute empfehlen generell den Einbau von selbstregulierenden und stromsparenden Hocheffizienzpumpen. Diese verbrauchen generell rund 90 Prozent weniger Strom.

Eine sinnvolle Maßnahme ist auch Dämmung von Armaturen und Rohren. Sie sollten rundherum mindestens so dick wie der Rohrdurchmesser eingepackt werden.

 

Heizungsprüfung und Heizungscheck

Die Heizungsprüfung darf man nicht mit einem Heizungscheck verwechseln. Beim Check geht die Technikerin oder der Techniker noch einen Schritt weiter und inspiziert und dokumentiert das komplette Heizsystem. Die Ergebnisse des Checks sind dadurch genauer. Letztendlich führen sie aber oft zu denselben Optimierungsmaßnahmen wie die Heizungsprüfung.

(Quelle: Haustechnik Dialog)

 

In allen Fragen der Heizungsüberprüfung beraten Sie unsere Energieeffizienz-Experten.

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Regelmäßige Überprüfung der Gasheizungen spart Geld

Wann tritt die neue EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft?

Im Januar 2021 wurde die neue EU-Trinkwasserrichtlinie verabschiedet. Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, in Deutschland eigentlich bis zum 12. Januar 2023.

Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben einen entsprechenden Entwurf der „Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung“ erarbeitet und auf den Weg gebracht. Dieser Entwurf bedarf allerdings noch der abschließenden Zustimmung des Bundesrates. Diese wurde in der letzten Sitzung des Bundesrates im Dezember 2022 noch nicht erteilt und die Zustimmung wurde auf die erste Sitzung im Jahr 2023 vertagt.

Der Entwurf für die anstehende Novellierung der Trinkwasserverordnung ist mit 73 Paragraphen deutlich umfangreicher als die derzeit noch gültige Verordnung mit nur 25 Paragraphen.

Wichtige Neuerungen sind unter anderem

  • Eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung für alle Wasserversorger, also für jeden, der Trinkwasser an einen Verbraucher abgibt. Dazu gehören auch Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften etc.,
  • neue Anforderungen an Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen,
  • neue Parameter wie Bisphenol A und PFAS,
  • Verschärfung der Grenzwerte für bestehende Parameter wie Chrom, Arsen und Blei,
  • die Stilllegungspflicht von Bleirohren.

Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, sind wir Ihr Ansprechpartner für die Beratung nach TrinkwV, die technische Bestandsaufnahme und Bewertung sowie die Gefährdungsanalyse nach VDI 6023.

Sprechen Sie uns an.

Energie-Effizienz-Experten 2022

Das können unsere Energie-Effizienz-Experten (EEE), Monika Kring und Michael Gören, für Sie tun:

  • Beratung zum rechtlichen Hintergrund EnEG, EnEV bzw. GEG, EEWärmeG
  • Bestandsaufnahme und Dokumentation
  • Beurteilung der Gebäudehülle
  • Beurteilung der Heizungstechnik, Wärme und Kälteerzeugung
  • Beurteilung raumlufttechnischer Anlage
  • Strom aus erneuerbaren Energien
  • Bilanzierung von Gebäuden
  • Unterstützung bei der Beratung, Planung und Umsetzung

Unser Expertenteam verfügt über Erfahrung in Planung und Montage: Frau Kring hat 30 Jahre Berufserfahrung, ist gelernte Technische Systemplanerin und Staatl. geprüfte Technikern. Herr Gören ist ausgebildeter Anlagenmechaniker und Staatl. geprüfter Techniker für Heizung-Lüfung-Klima Technik.

Energie-Effizienz-Experten 2022

Sportlich, sportlich!

Nach der Arbeit rüber in die Sportfabrik: TG Plan unterstützt seine Mitarbeiter und übernimmt den überwiegenden Teil des Monatsbeitrags und auch die Aufnahmegebühr im Bonner Fitnessstudio. Wer Sport treibt, ist fit, hat gute Laune und Spaß an der Arbeit. Das erleben wir im Team jeden Tag!

Hygiene in der Trinkwasserinstallation

Gefährdungsanalyse nach VDI 6023

Die VDI Richtlinie 6023 hat das Ziel, die einwandfreie Trinkwasserqualität in der Trinkwasserinstallation zu bewahren. Unter Berücksichtigung moderner Möglichkeiten der Gebäudeautomation beinhaltet die Trinkwasserverordnung grundlegende, hygienische Anforderungen an die Qualität unseres Trinkwassers. Gesetzlich verantwortlich für die Instandhaltung einer Trinkwasserinstallation ist der Gebäudeeigentümer. Mit der Zulassung nach „VDI 6023 Kategorie A“ ist TG Plan für die Überprüfung des hygienisch einwandfreien Zustandes des Trinkwassers qualifiziert.

Sie sind unsicher, ob Ihre Hausinstallation aktuelle Auflagen erfüllt? Ihr Wasser ist von Geruchsbildung betroffen, enthält Trübstoffe oder Verfärbungen? Rufen Sie uns an. Wir besichtigen Ihre Anlage vor Ort und beraten Sie unverbindlich über notwendige Analysen und Maßnahmen.

Wasser muss fließen!

Achten Sie in ihrem Haus, in ihrer Wohnung darauf, dass alle Zapfstellen regelmäßig benutzt werden, auch an Stellen, die Sie in Ihrem Alltag seltener brauchen, wie zum Beispiel das Ausgussbecken neben der Waschmaschine. Nur bei regelmäßigem Austausch ist das Trinkwasser immer frisch!

Grundsätzlich gilt: Egal ob Mieter, (link, weiter) Wohnungs- oder Hauseigentümer – jeder Nutzer einer Wohneinheit hat eine Selbstverantwortung, was die Qualität seines Trinkwassers betrifft. Ein Vermieter beispielsweise hat nicht immer die technische Möglichkeit, auf das Verhalten seines Mieters Einfluss zu nehmen.

Die kritische Zone befindet sich zwischen Zirkulationsleitung und Abnahmestelle, wo sich durch stehendes Wasser Legionellen bilden. Durch regelmäßige Wasserentnahme an den Zapfstellen können Sie die Bildung von Legionellen und damit die Gefährdung Ihrer Gesundheit verhindern.

Faustregel

Wenn eine Zapfstelle drei Tage nicht benutzt wurde, sollte das abgestandene Wasser abgelassen werden. Es kann zum Putzen oder Blumengießen verwendet werden. Bitte den Wasserhahn so lange aufgedreht lassen, bis das Wasser wieder richtig kalt (max. 25 °C) bzw. heiß (mind. 60 °C) aus der Leitung kommt. Nach dem Urlaub oder einem langen Wochenende bitte nicht gleich unter die Dusche stellen, sondern erst das Wasser durch den Duschkopf ablaufen lassen. Eventuell vorhandene Legionellen könnten durch das feine Versprühen besonders schnell über die Atemwege in die Lunge gelangen und zu einer Lungenentzündung führen. Nutzen Sie ein Gästebad, wenn Sie nur selten Gäste haben, am besten regelmäßig selbst.

Das Ablaufen lassen von Stagnationswasser hat einen weiteren Vorteil für Ihre
Gesundheit. Stehendes Wasser hat oft eine erhöhte Konzentration von
Schwermetallen (Blei, Kupfer, Nickel), die in der Regel aus den Armaturen stammen.
Achten Sie beim Einbau von Armaturen auf Markenwaren und DVGW-Zulassungen
Auch Blei wird bei Messingarmaturen in das stehende Wasser abgegeben.
Da hilft auch ein Abkochen des Wassers nicht, weil Schwermetalle bleiben.

Das Bundesumweltamt empfiehlt, Trinkwasser, das mehr als vier Stunden in der Leitung gestanden hat, nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken, insbesondere von Säuglingsnahrung, zu nutzen.