Überprüfung von Gasheizungen
Überprüfung von Gasheizungen
Im Jahr 2023 steht in vielen Wohngebäuden mit Gasheizungen eine Heizungsprüfung an. Für Häuser ab zehn Wohneinheiten muss die Überprüfung der Gasheizung bis zum 30. September 2023 erfolgen. Das verlangt eine Verordnung der Bundesregierung vom 1. Oktober 2022.
Angesichts der stark gestiegenen Gaspreise und Unsicherheiten bei der Versorgung wollen immer mehr Haushalte weg von ihrer alten Gasheizung. Doch bis zu einem Tausch vergehen oft mehrere Monate, oftmals auch ein ganzes Jahr. Bestehende Gasheizungen sollten bis dahin möglichst effizient laufen. Das fordert nun auch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Sie verpflichtet Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zu einer Überprüfung ihrer Anlage, ganz in ihrem eigenen Interesse: Je schneller die Heizungsprüfung stattfindet, umso frühzeitiger sparen sie Kosten.
Zeigt die Untersuchung durch Fachleute Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist vorgeschrieben, sofern er noch nicht durchgeführt wurde. Für Wohngebäude unter zehn Wohneinheiten gilt der 15. September 2024 als Stichtag. Bei weniger als sechs Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend.
Heizungsprüfung auf anstehende Termine legen
Fachleute aus dem Heizungsbau, dem Schornsteinfegerhandwerk oder Energieberaterinnen und -berater können die Heizungsprüfung vornehmen. Es bietet sich an, einen ohnehin anstehenden Termin, etwa mit dem Schornsteinfeger, eine Wartung oder einen ausführliche Heizungscheck mit der Heizungsprüfung zu verbinden. Der Aufwand liegt dann in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Die empfohlenen Optimierungsmaßnahmen sind häufig aufwändiger und teurer. Sie können die Betriebskosten jedoch um bis zu 15 Prozent senken und sind oftmals schnell wieder eingespielt.
Was an der Heizung optimiert werden kann
Bei der Heizungsprüfung muss der hydraulische Abgleich nachgewiesen oder durchgeführt werden, die Einstellungen der Regelung optimiert und geprüft, ob der Einsatz einer neuen Hocheffizienzpumpe und Dämmmaßnahmen an Armaturen und Rohren durchgeführt werden sollten.
Hydraulischer Abgleich
Verpflichtend ist der hydraulische Abgleich zwar nur für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten. Er lohnt sich aber auch für kleine Häuser und andere Brennstoffe. Meist kann nach dem hydraulischen Abgleich die Vorlauftemperatur reduziert werden. Das spart Kosten, weil der Heizkessel effizienter arbeiten kann. Der Abgleich sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper die individuell erforderliche Menge Heizungswasser ankommt und auch entfernt liegende Heizkörper ausreichend warm werden.
Heizungspumpe richtig einstellen und Rohre dämmen
Auch beim Betrieb der Heizungspumpe gibt es oftmals Optimierungspotenzial. Ist noch keine Hocheffizienzpumpe vorhanden und läuft die alte Pumpe womöglich auf konstant hoher Stufe, verursacht das Zusatzkosten beim Heizenergieverbrauch und beim Strom. Bei alten Heizungspumpen lagen die Stromkosten in der Vergangenheit bei bis zu 160 Euro im Jahr. Durch die gestiegenen Strompreise wird es künftig deutlich mehr und ein Tausch der Pumpe lohnt sich noch schneller. Fachleute empfehlen generell den Einbau von selbstregulierenden und stromsparenden Hocheffizienzpumpen. Diese verbrauchen generell rund 90 Prozent weniger Strom.
Eine sinnvolle Maßnahme ist auch Dämmung von Armaturen und Rohren. Sie sollten rundherum mindestens so dick wie der Rohrdurchmesser eingepackt werden.
Heizungsprüfung und Heizungscheck
Die Heizungsprüfung darf man nicht mit einem Heizungscheck verwechseln. Beim Check geht die Technikerin oder der Techniker noch einen Schritt weiter und inspiziert und dokumentiert das komplette Heizsystem. Die Ergebnisse des Checks sind dadurch genauer. Letztendlich führen sie aber oft zu denselben Optimierungsmaßnahmen wie die Heizungsprüfung.
(Quelle: Haustechnik Dialog)
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