
Förderfähige Heizung 2025: Was Hausbesitzer wissen müssen:
Förderung für die Heizung im Wohnhaus – Zuschüsse und Programme im Überblick
Die förderfähige Heizung 2025 im Wohnhaus ist ein zentrales Thema der aktuellen Energieberatung. Wer seine alte Heizungsanlage austauscht, kann attraktive Zuschüsse erhalten und dadurch die Investitionskosten deutlich senken. Gleichzeitig tragen Eigentümer mit einer modernen und förderfähigen Heizung 2025 aktiv zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei.
Der Austausch alter Heizungen gehört zu den wichtigsten Schritten in der energetischen Sanierung. Wird eine veraltete Anlage durch eine moderne, förderfähige Heizung ersetzt, profitieren Eigentümer nicht nur von geringeren Energiekosten, sondern auch von staatlichen Zuschüssen. Solche Maßnahmen fallen unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Doch welche Fördermittel gibt es konkret, wer ist zuständig und wie hoch können die Zuschüsse für eine förderfähige Heizung 2025 im Wohnhaus tatsächlich ausfallen?
KfW oder BAFA – wer fördert welche Maßnahme?
Die Zuständigkeiten zwischen den Förderstellen sind klar geregelt. Wer seine Heizung austauschen möchte, stellt den Antrag bei der KfW.
Zuständigkeiten der KfW
Die KfW ist verantwortlich für alle Förderungen rund um den Heizungstausch im Wohngebäude. Dazu zählt auch die förderfähige Heizung 2025 im Wohnhaus.
Zuständigkeiten der BAFA
Die BAFA ist dagegen für andere Sanierungsmaßnahmen zuständig: Dazu gehören die Gebäudehülle (z. B. Dämmung oder neue Fenster), die Anlagentechnik ohne Heizung, die Heizungsoptimierung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz.
Somit gilt eindeutig: Für die Heizungsförderung im Wohngebäude – und damit auch für die förderfähige Heizung 2025 – ist ausschließlich die KfW zuständig.
Grundförderung und Bonusprogramme für förderfähige Heizungen
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach einem Prozentsatz der förderfähigen Kosten. Dazu zählen nicht nur die Investitionen für die neue Heizungsanlage, sondern auch die notwendigen Umfeld Maßnahmen. Insgesamt gilt eine Förderobergrenze von 70 %.
Grundförderung durch die KfW
Die KfW gewährt für den Einbau einer Wärmepumpe im Wohnhaus eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten.
Effizienzbonus für erneuerbare Wärmequellen
Den Effizienzbonus von 5 % erhält, wer eine Wärmepumpe mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
Klimageschwindigkeitsbonus bis 2028
Noch attraktiver ist der Klimageschwindigkeitsbonus: Wer seine alte Heizung bis zum 31. Dezember 2028 ersetzt, erhält zusätzlich 20 %. Ab 2029 hingegen sinkt die Förderung schrittweise. Voraussetzung ist, dass die Wohneinheit selbst genutzt wird.
Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen
Darüber hinaus gibt es den Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000 € beträgt.
Kein iSFP-Bonus für den Heizungstausch
Der oft zitierte iSFP-Bonus von 5 % gilt allerdings nicht für den Heizungstausch. Er bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen an der Gebäudehülle, auf Anlagentechnik ohne Heizung und auf Heizungsoptimierungen.
Förderfähige Kosten im Wohngebäude
Die KfW definiert klare Obergrenzen für förderfähige Investitionskosten.
Kostenobergrenzen je Wohneinheit
- Erste Wohneinheit: 30.000 €
- Jede weitere Einheit bis zur sechsten: +15.000 €
- Ab der siebten Einheit: +8.000 € pro Wohneinheit
Warum sich die Förderung lohnt
Der Heizungstausch mit einer Wärmepumpe senkt nicht nur langfristig die Energiekosten, sondern bringt auch erhebliche Zuschüsse. Durch die Kombination aus Grundförderung und verschiedenen Bonusprogrammen lässt sich ein erheblicher Teil der Investitionskosten reduzieren.
Wichtig ist, den Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW einzureichen und eine qualifizierte Energieberatung einzubeziehen. So lässt sich sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und die Förderung in voller Höhe fließt.